Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 1. September 2015)

 

Auftragsdurchführung

Die Ingenieurbüro Radl GmbH verpflichtet sich die Aufträge im Sinne des Auftraggebers nach bestem Fachwissen zu erfüllen. Grundlage der Bearbeitung sind immer die Angaben des Auftraggebers sowie insbesondere zur Verfügung gestellte Pläne, Details, Baubeschreibungen, Gutachten von Fachplanern etc.. Bei widersprüchlichen Angaben in Plänen und/oder Beschreibungen wird die Ingenieurbüro Radl GmbH versuchen die Widersprüche zu klären bzw. eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden. Der Auftraggeber erklärt sich im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht bereit, alles dazu beizutragen, daß diese Klärung möglichst schnell und ohne Verzögerung der Arbeiten der Ingenieurbüro Radl GmbH vonstatten geht.

1.               Massenermittlung

Die Ingenieurbüro Radl GmbH verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Massenermittlung aufgrund der ihr überlassenen Pläne und dem angestrebten Zweck der Ermittlungen. Die Massenermittlung wird nach den Anforderungen der Angebotsbearbeitung so aufgestellt, dass ein sachverständiger Dritter diese Ermittlungen nachvollziehen kann.

2.               Preisermittlung

Die Ingenieurbüro Radl GmbH verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Preisermittlung aufgrund von Anfragen bei Bietern bzw. unserer hausinternen Preisdatenbank. Die Preise werden nach bestem Wissen und Fachkenntnis kalkuliert. Aufgrund der Individualität jedes Bauvorhabens und der Abhängigkeit von Standort, Wettbewerbsbedingungen am Standort, Bauzeit, Beginn der Arbeiten und allen anderen, die Ausschreibung und Abrechnung betreffenden externen Einflüssen, kann die Ingenieurbüro Radl GmbH für von ihr gefertigte Kalkulationen keine Garantie übernehmen. Eine Haftung aus diesen Gründen bei evtl. Über- oder Unterschreitungen der kalkulierten Kosten ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch bei von der vorliegenden Planung abweichender Bauausführung.

3.               Leistungen nach Auftragsbeendigung

Leistungen, die durch Umplanungen des Bauherrn oder des Auftraggebers nach Fertigstellung der Bearbeitungen anfallen, sind i.d.R. durch die Pauschalverträge nicht abgedeckt. Diese Leistungen werden dann nach Aufwand berechnet. Dies gilt auch für die Teilnahme an Vergabegesprächen mit dem Bauherrn oder mit Sublieferanten des Auftraggebers.

4.               Honorar

Das Honorar wird als Pauschalhonorar vereinbart oder nach Aufwand abgerechnet. Sollte bei Beginn der Bearbeitung noch keine Einigung über die Höhe des Honorars bzw. über die Art der Abrechnung erzielt worden sein, so gilt zunächst die Abrechnung nach Aufwand als vereinbart. Als Stundensätze werden angenommen:

Geschäftsleitung/Leitender Ingenieur 90,00 €

Projekt-Ingenieur 72,00 €

Technischer Mitarbeiter (techn. Zeichner usw.) 55,00 €

Projektassistentin 42,00 €

Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Spesen und Reisekosten werden nach Beleg abgerechnet. Aufwendungen für Verpflegungsspesen richten sich nach den steuerlich zulässigen Sätzen. Bei Fahrten mit dem PKW berechnen wir 0,57 € / gefahrenen Kilometer.

Kleinere Büronebenkosten sind in den Honoraren enthalten. Umfangreiche Nebenkosten für Kopien, Planpausen, Plankopien etc. werden mittels Rechnungsnachweis weiterverrechnet:

5.               Haftung und Schadenersatz

Die Ingenieurbüro Radl GmbH haftet für von ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretende Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – einmalig bis zu folgenden Gesamtbeträgen: Sachschäden : 2 Mio € - Personenschäden 3 Mio €. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Eine Haftung aufgrund kalkulierter Preise ist immer ausgeschlossen (vgl. Ziffer 3 dieser AGB).

6.               Geheimhaltung

Die Ingenieurbüro Radl GmbH verpflichtet sich, alle Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers zu wahren und von diesen nicht Gebrauch zu machen bzw. Anderen zugänglich zu machen.

7.               Zahlungsbedingung

Alle Rechnungen – auch Teil- bzw. Schlussrechnungen – sind zahlbar ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsstellung soweit in der Einzelbeauftragung nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde. Bei Aufträgen, deren Bearbeitung länger als einen Monat dauert und bei denen kein Zahlungsplan vereinbart wurde, kann die Ingenieurbüro Radl GmbH monatliche Teilrechnungen nach Auftragsfortschritt stellen.

Gerichtsstand ist grundsätzlich der Sitz unserer Gesellschaft. Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. 

8.               Abtretung an die AKTIVBAK AG

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Vertragsbeziehungen an unseren Factoring-Partner, die AKTIVBANK AG, 75179 Pforzheim, Stuttgarter Straße 2-22 abzutreten. Auf sämtliche - unter Abtretung an die AKTIVBANK AG - Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts Anwendung. Für Rechnungen mit Abtretungsvermerk sind sämtliche Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die AKTIVBANK AG zu leisten, an die wir die Ansprüche aus unserer Forderung abgetreten haben.

Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunde ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 

Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz unserer Firma oder Pforzheim. Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

Es gelten ausschließlich unsere AGB.