Abrechnung

Gegenstand der Abrechnung ist die Überprüfung, ob die Abrechnung der Nachunternehmer den getroffenen vertraglichen Regelungen entspricht. Hierzu gehört auch berechtigte Einbehalte des Auftraggebers, verwirkte Vertragsstrafen etc. in Abzug zu bringen.

Die Prüfungspflicht umfasst auch die Übereinstimmung mit den erstellten Aufmaßen und der Abrechnungsvereinbarungen der VOB/B sowie bei Nachträgen die Prüfung des Anspruchsgrundes bzw. die Auslegung des Bauvertrages.